Wie lange dauert ein Bewerbungsauswahlverfahren?
Die Dauer eines Bewerbungsauswahlverfahrens beträgt zumeist mehrere Wochen. In Ausnahmefällen sogar Monate. Selten ist das Auswahlverfahren aber auch deutlich kürzer. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Stelle sehr zeitnah zu besetzen ist. Das Bewerberauswahlverfahren beginnt in der Regel nach Abschluss des Bewerbungseingangs. Das ist meist nicht früher als ein paar Wochen nach Veröffentlichung der Stellenausschreibung.
Die recht lange Dauer liegt daran, dass im Auswahlverfahren der Bewerbung mehrere Stufen durchlaufen werden müssen. Zudem sind in den Betrieben zumeist Personen aus verschiedenen Funktionen an dem Bewerbungsauswahlverfahren beteiligt. Diese stehen oft nur begrenzte Zeit dafür zur Verfügung. In den Unternehmen sind ja auch noch andere Arbeiten zu leisten. Deshalb ist es dann nicht möglich, die verfügbare Zeit ausschließlich für das Bewerberauswahlverfahren aufzubringen.
Bewerbungsauswahlverfahren plant man daher meist so rechtzeitig vor dem Termin der Stellenbesetzung, dass man bis dahin genügend Zeit dafür findet.
Wie läuft das Auswahlverfahren der Bewerbung ab?
Der Ablauf beginnt in aller Regel mit einer Vorauswahl. Diese umfasst zunächst das Prüfen der Bewerbungsunterlagen. Das sind insbesondere:
- das Bewerbungsschreiben,
- der Lebenslauf,
- die Arbeitszeugnisse,
- die Schul- und Ausbildungs- oder Hochschulabschlusszeugnisse
- sowie eventuelle weitere Qualifikationsbelege.
Die daraus hervorgehenden Informationen und Eindrücke dienen dem ersten Abgleich mit den Anforderungen der Stelle. Diese Aufgabe im Bewerberauswahlverfahren übernimmt zunehmend auch „Künstliche Intelligenz“ (KI).
Jene Kandidaten, deren Bewerbungen schon in dieser Phase des Bewerbungsauswahlverfahrens ausscheiden, erhalten meist umgehend ihre Absage. Mit ihnen will man sich gar nicht länger befassen. Ihr Ausscheiden ist ja sowieso klar. Auf diese Weise entlastet es das Auswahlverfahren und zieht es nicht unnötig in die Länge.
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Der weitere Ablauf des Bewerberauswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren der Bewerbungen kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren. So gibt es bei manchen Firmen oder Einrichtungen etwa noch spezielle Testverfahren. Diese sind meist vor einem persönlichen Kennenlernen von den Kandidaten zu absolvieren und zu bestehen.
In den meisten Fällen jedoch folgt der Vorauswahl im positiven Falle eine Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Dieses heißt auch Bewerbungsgespräch oder Auswahlgespräch. Seltener erfolgt eine Einladung zu einem Assessment Center (AC). Dem Vorstellungsgespräch oder AC kann noch eine telefonische Befragung vorausgehen, ein sogenanntes „Telefoninterview“. Dieses zählt in der Regel noch zur Vorauswahl.
Eine weitere Variante des Vorstellungsgesprächs sind online geführte Video-Interviews. Diese kamen vor allem während der Corona-Pandemie auf. Doch aufgrund ihrer Vorteile vor allem für weiter entfernte Firmen werden sie zum Teil auch heute noch fortgeführt.
Die Bezeichnung „Interview“ – wie im Beispiel des Telefoninterviews – steht übrigens für „Job Interview“, was soviel heißt, wie Vorstellungsgespräch.
Im Bewerbungsauswahlverfahren von sich überzeugen
All diese Varianten der persönlichen Vorstellung im Bewerberauswahlverfahren, also insbesondere
- Telefoninterviews,
- persönliche Vorstellungsgespräche,
- Online-Interviews
- und Assessment Center,
haben ihre jeweils eigenen, speziellen Anforderungen. Auf diese nicht jeweils anforderungsgerecht vorbereitet zu sein, kann leicht zu unerwünschten Nachteilen bei den anschließenden Personalentscheidungen führen. Wer seine Chancen im Bewerberauswahlverfahren wahren will, sollte sich daher geeignet auf die jeweiligen Varianten des persönlichen Vorstellens vorbereiten. Dazu reicht es aber nicht aus, verbreitete Standardantworten auf erwartete Fragen auswendig zu lernen. Im Gegenteil. Viel wichtiger sind der Gesamteindruck und auch die Authentizität des Bewerbers.
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