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Eine befristete Stelle annehmen? Profi-Tipps

Was Sie bei einem befristeten Arbeitsvertrag tun können

Befristete Stelle annehmen
iStock.com/NBadnjar

Befristete Stellen sind verbreitet. Diese bieten Arbeitgebern eine höhere Flexibilität als unbefristete Anstellungen. Soll sich zum Beispiel der Personalbestand verringern, reicht es nämlich aus, solch befristete Arbeitsverhältnisse einfach auslaufen zu lassen. Das erfolgt dann ohne Kündigungen, erforderlichen Sozialplan, Kündigungsschutzklagen, Abfindungen und den ganzen Aufwand, den man sich gerne sparen möchte. Befristete Arbeitsverträge können ihren Grund auch in einer erwünschten längeren Bewährungsfrist haben, als es die gesetzliche Probezeit ermöglicht. Bewährt sich der Mitarbeiter nicht, lässt man den befristeten Vertrag einfach auslaufen. So läuft man nicht Gefahr, das Ende der Probezeit zu verpassen. Danach wäre man nämlich im Rahmen des Kündigungsschutzes an den Mitarbeiter gebunden.

Für einen Bewerber ist das Angebot einer befristeten Stelle naturgemäß unerfreulich. Immerhin hängt seine wirtschaftliche Existenz an dem Beschäftigungsverhältnis, das in einer absehbaren Zeit bestimmungsgemäß enden soll. Was danach kommen wird, ist ungewiss. Bei einer derart begrenzten Vorausschau lässt sich kaum eine langfristige Lebensplanung gestalten.

Aber wenn das Jobangebot ansonsten reizvoll ist, soll man dann trotzdem eine befristete Stelle annehmen?

Aspekte für Ihre Entscheidung, einen befristeten Job anzunehmen oder nicht

Arbeitslos?

Sie sind arbeitslos? Dann nehmen Sie die befristete Stelle an. Jedes Beschäftigungsverhältnis, auch ein befristetes, selbst für eine Tätigkeit, die unter Ihrem Qualifikationsniveau liegt, ist besser, als arbeitslos zu bleiben.

  • Sie werden in der Regel mehr Geld verdienen, als Sie zuvor von der Agentur für Arbeit als Unterstützung bezogen haben.
  • Der Countdown zum Sozialhilfeniveau (vormals „Hartz 4“, jetzt „Bürgergeld“) stoppt.
  • Sie begrenzen mit dem befristeten Arbeitsvertrag die Station „arbeitslos“, welche in Ihrem Lebenslauf ja Ihr berufliches Leben lang erhalten bleibt. Und bei eventuellen späteren Bewerbungen kämen längere Arbeitslosenzeiten darin nicht gut an.
  • Sie gewinnen wieder mehr „Marktwert“, mit dem Sie sich aus der Anstellung heraus erfolgreicher bewerben können.

Manche haben die Sorge, dass sie mit einem kürzer befristeten Job ihren anschließenden Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 verlieren könnten.  Doch so ist es nicht. Für die Bezugsdauer von ALG 1 zählt nämlich die Anzahl der Beitragsmonate der jeweils letzten 5 Jahre. Dieser großzügig bemessene Zeitraum erfasst zumeist auch zurückliegende Anstellungen zumindest teilweise. Im Falle einer länger befristeten Stelle könnte zudem sogar ein neuerlicher Anspruch auf ALG 1 entstehen. Auch im Falle eines nur befristeten Arbeitsvertrags ist es also empfehlenswerter, diesen anzunehmen, als arbeitslos zu bleiben.

Neueinsteiger?

Sie sind Neu- oder Quereinsteiger und der Job entspricht ansonsten dem Berufsfeld, in dem Sie tätig sein wollen? Auch dann spricht viel dafür, die befristete Stelle anzunehmen. Ein genereller Bewerbungsnachteil von Berufseinsteigern ist, dass sie noch über keine Berufserfahrung verfügen. Selbst wenn Sie diesen Job nur ein oder zwei Jahre lang ausüben, können Sie anschließend immerhin einschlägige Berufserfahrung nachweisen. Das wäre Ihnen für kommende Bewerbungen sehr hilfreich.

  • Worauf es bei einer Bewerbung 2024 ankommt und wie Sie diese gezielt auf Erfolg ausrichten, erfahren Sie in meinem Ratgeber:

Klüger bewerben, aber richtig! Wie die Bewerbung den Nerv der Personalentscheider trifft“.

Top Job?

Der Job erfüllt Ihre Erwartungen weitgehend – bis auf die Befristung – oder übertrifft sie sogar? Ihre Aussichten auf eine vergleichbare oder bessere Stelle ohne Befristung sind eher gering? Dann macht es Sinn, das Risiko des befristeten Arbeitsvertrags einzugehen. Versuchen Sie daraufhin, einen möglichst guten Eindruck während der Beschäftigung zu hinterlassen. Damit entwickeln Sie gute Chancen auf ein späteres unbefristetes Verlängern des Vertrags.

Sie haben bereits ein unbefristetes Stellenangebot?

Wenn dieses ein mindestens genauso reizvolles, aber unbefristetes Jobangebot ist, brauche ich wohl nicht einzugehen. Wichtig ist nur, im Vergleich wirklich alle Kriterien abzuwägen, die für Sie bei der richtigen Jobwahl von Bedeutung sind.

Das unbefristete Stellenangebot ist weniger reizvoll als das befristete? Dann hängt es vor allem von Ihrem Typ ab.

  • Sind Sie grundsätzlich risikobereiter, macht es Sinn, die Chance auf das bessere, wenngleich befristete Angebot zu nutzen. Von dort aus können Sie Ihre Situation ja nach den noch folgenden Ratschlägen weiter ausbauen.
  • Legen Sie mehr Wert auf Sicherheit, wählen Sie besser das unbefristete Angebot. Auch wenn Ihnen dieses nicht so zusagt, können Sie sich von dort aus ja weiterhin um reizvollere unbefristete Jobs bewerben. Und wer weiß? Vielleicht wird es in dem Beschäftigungsverhältnis ja doch viel besser, als es zunächst den Anschein hatte.

Sie haben eine realistische Chance auf eine unbefristete Anstellung?

Sie haben zwar (noch) kein mindestens vergleichbar gutes und zugleich unbefristetes Jobangebot. Es gibt aber eine wirklich realistische Chance, eines zu erhalten. Dafür müssten Sie sich natürlich weiter bewerben. Sofern Sie dringend eine Anstellung benötigen, sollten Sie die befristete Stelle aber erst einmal annehmen. Das wäre zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder einer Kündigung sinnvoll. Damit wären Sie immerhin schon mal auf der sicheren Seite. Ihre weiteren Bewerbungen sollten Sie zugleich erfolgversprechender ausrichten, als Sie es vielleicht bislang getan haben. Damit könnten Sie die Wahrscheinlichkeit weiterer und damit auch unbefristeter Angebote deutlich erhöhen:

  • Wie Sie sich Ihrer mit Bewerbung erfolgversprechender verkaufen und gekonnt überzeugen, erfahren Sie in meinem Ratgeber:

Klüger bewerben, aber richtig! Wie die Bewerbung den Nerv der Personalentscheider trifft“.

Weiterlesen: Im befristeten Job Entfristung anstreben, Tipps auf Seite 2 

… oder gleich den „Klüger-bewerben-Ratgeber“ besorgen:

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